Haben Sie auch schon mal vor einer Patentschrift gesessen und sich insgeheim gefragt: „Wer soll das verstehen?“ – Ich auf jeden Fall! Die gute Nachricht vorab: Patente zu verstehen beginnt mit dem richtigen Lesen – und das kann man lernen!

In diesem Artikel erkläre ich, wie man eine Patentschrift richtig liest und welche Fehler man dabei auf keinen Fall machen sollte.

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Zugegeben, Patentschriften sind nicht gerade die unterhaltsamsten und leicht zu lesenden literarische Werke des Planeten. Dies liegt vor Allem an der darin genutzten sehr technischen Sprache, den vielen Nebensätzen und nicht zuletzt auch dem Ziel des Verfassers: Dieser möchte einen möglichst weiten Schutz ohne zu viele Informationen preiszugeben. Wenn man über diese Hindernisse hinwegsieht, kann das Lesen von Patentschriften jedoch auch viel Spaß bereiten, wenn man während der Recherche voll in den „Sherlock Holmes“-Detektivmodus einsteigt und meisterhaft mit der zitierten Literatur zum Stand der Technik jongliert und fleißig neue Browsertabs öffnet.

Schritt 1: Auswahl des richtigen Dokuments und Recherche

Bevor man mit dem Lesen einsteigen kann, sollte man genau prüfen, welches Dokument man gerade genau vor sich hat. Denn: Nicht alles, was nach Patent aussieht, ist es auch! Patente durchlaufen im Erteilungsprozess üblicherweise eine Vielzahl an Änderungen. Aufgrund des territorialitätsgrundsatzes im Patentrecht gilt ein Patentrecht ausschließlich im Wirtschaftsraum der das Patent ausstellenden Behörde. Ein Patent des Deutschen Patent und Markenamtes (DPMA) gilt also nur in Deutschland. Da jedoch die einzelnen Patentämter unterschiedlich bei der Erteilung vorgehen und auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Patentierbarkeit unterschiedlich sein können, sollte der erste Blick des Lesers auf die Nationalität der ausstellenden Behörde und dann zum Status der Anmeldung gehen.

Der Dokumentenartencode beim Patent

Wer schon einmal in einem Register nach Patenten gesucht hat, stellt schnell fest: Ein Patent hat immer eine einzigartige Nummer. Diese Nummer wird bei der Anmeldung automatisch vergeben und bleibt über die gesamte Lebensdauer der Anmeldung bestehen. Am Ende dieses Codes werden je nach Status des Erteilungsverfahrens Dokumentenartencodes angefügt, die dem versierten Leser unmittelbar den Status der Anmeldung offenbaren.

Beim Europäischen Patent und Markenamt (EPA) werden für Anmeldungen vor der Erteilung folgende Codes genutzt:

A1Mit europäischem Recherchenbericht veröffentlichte europäische Patentanmeldung
A2Ohne europäischen Recherchenbericht veröffentlichte europäische Patentanmeldung (Recherchenbericht am Veröffentlichungstag nicht verfügbar)
A3Gesonderte Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts
A4Ergänzender Recherchenbericht
A8Korrigierte Titelseite einer A-Schrift (A1- oder A2-Schrift)
A9Vollständig korrigierte A-Schrift (A1, A2- oder A3-Schrift)
Dokumentenartencodes vor der Erteilung des Patents.

Beispiel: EP12345678A1 – Eine Anmeldung, die 18 Monate nach Einreichung veröffentlicht wurde und zu der bereits ein europäischer Recherchebericht vorliegt.

Mit Erteilung des Patents wird auch der Dokumentenartencode angepasst.

B1Europäische Patentschrift (erteiltes Patent)
B2Neue europäische Patentschrift (geändert nach Einspruchsverfahren)
B3Europäische Patentschrift (nach Beschränkungsverfahren)
B8Korrigierte Titelseite einer B-Schrift (B1- oder B2-Schrift)
B9Vollständig korrigierte B-Schrift (B1- oder B2-Schrift)
Dokumentenartencodes nach der Erteilung des Patents.

Beispiel: EP12345678B1 – Ein erteiltes Europäisches Patent.

Für internationale Anmeldungen („WO-Anmeldungen“) gibt es ebenfalls solche Dokumentenartencodes.

A1Mit internationalem Recherchenbericht veröffentlichte internationale Anmeldung
A2Ohne internationalen Recherchenbericht veröffentlichte internationale Anmeldung oder (ab 1. Januar 2009) mit einer Erklärung gemäß Artikel 17 (2) a) veröffentlichte internationale Anmeldung
A3Spätere Veröffentlichung des internationalen Recherchenberichts mit korrigierter Titelseite
A4(ab 1. Januar 2009) Spätere Veröffentlichung von geänderten Ansprüchen und/oder Erklärung (Art. 19)
Dokumentenartencodes für WO-A-Dokumente

Anhand des Dokumentenartencodes kann somit leicht zwischen Anmeldungen unterschieden werden, für die schon ein Patent erteilt wurde und Anmeldungen, für die noch keine abschließende Entscheidung zur Patentierbarkeit getroffen wurde. Dies bedeutet für Anmeldungen mit A-Status, dass der Schutzumfang noch beschränkt werden kann, sollte das Patentamt dies für die Erteilung fordern.

Die Bestandteile der Patentanmeldung

Eine Patentanmeldung besteht aus mehreren Teilen, namentlich dem Titel, der Beschreibung, den Abbildungen und den Patentansprüchen (Claims). Die Patentansprüche finden sich ganz am Ende der Patentschrift. Sie geben dabei den Umfang des Schutzes vor. Die Beschreibung und die Abbildungen können zur Auslegung der in den Patentansprüchen gemachten Anforderungen herangezogen werden.

Schritt 2: Lesen der Patentschrift

Beim Lesen einer Patentschrift sollte zunächst mit den Patentansprüchen begonnen werden, da diese den Schutzumfang des Patentschutzes vorgeben. In meinem Ratgeber zur Auslegung von Patentansprüchen habe ich gezeigt, welche Besonderheiten bei Patentansprüchen bestehen können und wie man damit umgehen sollte. Den Ratgeber finden Sie hier: Link. Erst danach sollte die Beschreibung und die Abbildungen betrachtet werden.

Bei den Patentansprüchen muss dann weiter auch zwischen Abhängigen und unabhängigen Patentansprüchen unterschieden werden. Welche Besonderheiten dies mit sich bringt habe ich in meinem Artikel: „Abhängige und unabhängige Patentansprüche – wo liegt der Unterschied“ ausführlich erklärt.

Befassen wir uns kurz mit einem Beispiel:

Erfinder Bernhardt Bohne ist ausgewiesener Fachmann im Bereich von Trinkgefäßen und hat eine Schwäche für auf exakt 85°C temperierten Filterkaffee. Bereits geringe Abweichungen der Temperatur ruinieren nach seiner Auffassung den grandiosen Geschmack des edlen Bohnenauszugs. Am Markt findet Bohne jedoch keine passende Lösung für sein Problem und beschließt deshalb kurzerhand selbst einen eigenen Kaffeebecher zu erfinden, der seinen Anforderungen gerecht wird. Durch ein im Boden des Bechers eingelassenes Heizelement mit integriertem Temperatursensor gelingt endlich, was noch kein Mensch zuvor geschafft hat – konstant heißer Kaffee. Und das über Stunden! Bohne beantragt für seinen Geistesblitz umgehend ein Patent beim DPMA.

Er beansprucht dabei folgenden Schutzumfang:

1. Ein Kaffeebecher aus Keramik mit integriertem Heizelement und Temperaturfühler,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kaffeebecher die Form eines zylindirschen Hohlkörper mit einem seitlichen Henkel aufweist, das Heizelement aus rechtsrum gewickelten Kupferdrähten mit einem Durchmesser von exakt 2 Milimetern besteht und der Temperaturfühler eine Messabweichung von maximal 0,4°C aufweist.
2. Ein Kaffeebecher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Henkel ein Schalter befestigt ist, mit dem das Heizelement durch einen Nutzer betätigt werden kann.

Es gibt demnach zwei Patentansprüche (Claims) aus der Anmeldung. Davon ist der erste Anspruch ein unabhängiger Anspruch. Claim 2 hingegen ist ein abhängiger Anspruch. Wenn es nun um die Beurteilung geht, ob eine andere Tassengestaltung in den Schutzumfang der geschätzten technischen Lösung fällt, dann ist hierbei immer nach einer Kollision mit dem weitmöglichsten – also dem unabhängigen Patentanspruch – zu suchen. In unserem Beispiel konzentrieren wir uns also auf folgenden Anspruch:

1. Ein Kaffeebecher aus Keramik mit integriertem Heizelement und Temperaturfühler,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kaffeebecher die Form eines zylindirschen Hohlkörper mit einem seitlichen Henkel aufweist, das Heizelement aus rechtsrum gewickelten Kupferdrähten mit einem Durchmesser von exakt 2 Milimetern besteht und der Temperaturfühler eine Messabweichung von maximal 0,4°C aufweist.

Folgende Bedingungen müssen demnach zusammen vorliegen, damit der Schutzbereich des Patents eröffnet wird:

MerkmalAusführung / Voraussetzung aus dem Claim
(Nutzungszweck / Eignung)(Kaffeebecher)
MaterialKeramik
WarmhaltefunktionIntegriertes Heizelement
SensorTemperaturfühler
FormZylindrischer Hohlkörper mit seitlichem Henkel
Heizelementrechtsrum gewickelter Kupferdraht (Durchmesser exkt. 2mm)
TemperaturfühlerMessungenauigkeit < 0,4°C
Tabellarischer Auszug aus dem Patentanspruch 1

Wenn alle oben aufgeführten Merkmale vorliegen, dann liegt eine Eröffnung des Schutzbereiches und damit eine Patentrechtsverletzung nahe. In unserem Beispiel bedeutet dies, dass eine Tasse mit der gleichen Funktion, jedoch mit einem linksrum gewickelten Kupferdraht keine direkte Rechtsverletzung darstellen würde. Zur Antwort gehört jedoch auch, dass bei so geringen Abweichungen in der technischen Umsetzung durchaus auch noch an eine äquivalente Patentrechtsverletzung gedacht werden könnte. Wird ein funktionales Element weggelassen, dann scheidet eine Kollision regelmäßig aus. Eine Tasse ohne seitlichen Henkel dürfte somit jedermann herstellen und verkaufen. Falsch wäre jedoch anzunehmen, durch den Patentschutz wären alle Kaffeebecher aus Keramik geschützt. Dies würde den Schutzbereich zu weit ausweiten.

Schritt 3: Lesen der Verfahrensunterlagen und des Rechercheberichts

Letztlich bietet es sich weiter an, dass – sofern verfügbar – auch die Verfahrensunterlagen und den Recherchebericht zur Anmeldung zu lesen. Hieraus ergeben sich regelmäßig Hinweise auf mögliche Umgehungsstrategien oder nicht (mehr) schutzfähiger Alternativlösungen für das zu Grunde liegende technische Problem. Hier kann man auch sehr gut von der Erfahrung der Rechercheure bei den Patentämtern lernen, die in der Regel auch ihre Suchstrategie mit offenlegen.

Fazit:

Eine Patentschrift richtig zu lesen benötigt eine strukturierte Vorgehensweise und einiges an Erfahrung in der Auslegung der Ansprüche und dem Verfahrensgang vor dem Patentamt. Eine sichere Auskunft, ob ein Produkt eines oder mehrere Patente verletzt, kann durch eine „Freedom to operate“-Analyse verlässlich festgestellt werden. Solche Analysen bieten üblicherweise Patentanwaltskanzleien oder Kanzleien mit einer Spezialisierung auf das Patentrecht an.

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